Teilnahmebedingungen Affiliate-Programm

Stand: Juli 2026

1. Anbieter & Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln das Empfehlungs- bzw. Affiliate-Programm der LET IT CLICK GmbH, Osnabrücker Str. 41, 49205 Hasbergen (im Folgenden „LET IT CLICK“), und gelten zwischen LET IT CLICK und der am Programm teilnehmenden Person bzw. dem teilnehmenden Unternehmen (im Folgenden „Affiliate“ oder „Partner“).

1.2 Das Programm richtet sich an Privatpersonen (z. B. zufriedene Kundinnen und Kunden, die LET IT CLICK weiterempfehlen) sowie an Content Creator, Influencer und sonstige Werbetreibende mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Teilnahme aus dem Ausland ist ausgeschlossen. Für Unternehmenspartnerschaften (Hotels, Wedding Planner, Event-Locations etc.) können abweichende, individuell vereinbarte Konditionen gelten.

1.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von LET IT CLICK. Abweichende Bedingungen des Affiliates werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LET IT CLICK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Teilnahme & Zulassung

2.1 Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das Online-Formular und die ausdrückliche Freigabe durch LET IT CLICK voraus. Ein Anspruch auf Zulassung zum Programm besteht nicht; LET IT CLICK kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (mind. 18 Jahre) sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland. Die bei der Bewerbung angegebenen Daten müssen wahr und vollständig sein und sind bei Änderungen aktuell zu halten.

2.3 Das Vertragsverhältnis kommt mit der Freigabe der Bewerbung durch LET IT CLICK (in der Regel per E-Mail-Bestätigung) zustande.

3. Empfehlungslink, Rabattcode & Partner-Dashboard

3.1 Nach Freigabe erhält der Affiliate einen persönlichen Empfehlungslink sowie einen persönlichen Rabatt-/Empfehlungscode. Beide sind ausschließlich zur Bewerbung der Leistungen von LET IT CLICK bestimmt.

3.2 Link und Code sind persönlich und dürfen nicht an andere Affiliates übertragen oder gemeinschaftlich genutzt werden. LET IT CLICK stellt auf Wunsch Werbematerialien (z. B. Banner, Grafiken) bereit; deren Nutzung ist nur in unveränderter Form und im Rahmen dieser Bedingungen zulässig.

3.3 Der Affiliate erhält Zugang zu einem persönlichen Online-Dashboard. Dort werden insbesondere angezeigt: die Anzahl der Klicks auf den Empfehlungslink, vermittelte Käufe/Buchungen, Stornierungen, noch unbestätigte („offene“) und bestätigte Provisionen sowie die Höhe bisheriger und anstehender Auszahlungen. Die Angaben im Dashboard dienen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit; maßgeblich für die Abrechnung sind die von LET IT CLICK erstellten Gutschriften/Abrechnungen (Ziffer 6.6).

4. Provision & Konditionen

4.1 Für jede über den Empfehlungslink oder Empfehlungscode wirksam vermittelte und bezahlte Buchung erhält der Affiliate eine Provision. Die Höhe der Provision und des von LET IT CLICK gewährten Kundenrabatts richtet sich nach den im persönlichen Konto bzw. in der Freigabe-/Willkommens-E-Mail mitgeteilten Konditionen (Standard: 10 % Provision, 5 % Kundenrabatt).

4.2 Bemessungsgrundlage der Provision ist der Netto-Shooting-Anteil der Buchung (ohne Fahrtkosten und ohne Umsatzsteuer). Nicht provisionsfähig sind insbesondere Fahrtkosten, Versandkosten sowie durchlaufende Posten.

4.3 Das Programm gilt auch für den Kauf von Geschenkgutscheinen über den Empfehlungslink/-code. Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall der Gutschein-Nennwert; der Kundenrabatt reduziert lediglich den Kaufpreis, nicht den Wert des Gutscheins. Die Provision entsteht ausschließlich beim Kauf des Gutscheins. Wird ein Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt für eine Buchung eingelöst, entsteht für diese Buchung keine (weitere) Provision; eine Doppelvergütung ist ausgeschlossen.

4.4 Es besteht kein Anspruch auf Kombination mehrerer Vorteile: Ist der Empfehlungsrabatt des Affiliates aktiv, kann kein zusätzlicher Gutschein- oder Rabattcode eingelöst werden (kein „Stacking“). Pro Buchung kann grundsätzlich nur ein Gutschein bzw. ein Vorteil eingelöst werden. Der Affiliate-Vorteil hat Vorrang vor sonstigen Rabattaktionen.

5. Attribution (Zuordnung von Buchungen)

5.1 Gibt eine Kundin oder ein Kunde im Buchungs- oder Gutschein-Bestellprozess einen gültigen persönlichen Empfehlungscode ein, wird die Buchung dem Affiliate zugeordnet, dem dieser Code gehört. Die Zuordnung über den Code hat stets Vorrang vor einer Zuordnung über den Empfehlungslink (Cookie).

5.2 Klickt eine Kundin oder ein Kunde auf den Empfehlungslink, wird – sofern die dafür erforderliche Einwilligung nach den geltenden Datenschutz- und Telekommunikationsvorschriften erteilt wurde – ein Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen gesetzt. Kommt innerhalb dieser Frist eine Buchung zustande und wird kein Empfehlungscode eingegeben, wird die Buchung dem Affiliate zugeordnet, dessen Empfehlungslink zuletzt geklickt wurde (Last-Click-Prinzip).

5.3 Eine Zuordnung ist ausgeschlossen, wenn weder ein gültiger Code eingegeben wurde noch ein gültiger Cookie vorliegt, wenn die technische Zuordnung nicht möglich ist (z. B. weil die Kundin/der Kunde die Cookie-Einwilligung nicht erteilt oder Cookies gelöscht hat) oder wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt. Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Provision für Buchungen, die aus diesen Gründen nicht zugeordnet werden können.

6. Entstehung, Bestätigung & Auszahlung der Provision

6.1 Die Provision entsteht zunächst als vorgemerkter, unbestätigter Anspruch („offen“) und wird als solcher im Partner-Dashboard angezeigt.

6.2 Kundinnen und Kunden können eine Buchung bis 7 Tage vor dem Termin stornieren. Die Provision wird daher erst bestätigt, wenn das vermittelte Shooting tatsächlich stattgefunden hat und der Zahlbetrag endgültig bei LET IT CLICK verblieben ist. Beim Kauf eines Gutscheins wird die Provision bestätigt, wenn der Kauf bezahlt wurde und die gesetzliche Widerrufsfrist der Käuferin/des Käufers abgelaufen ist, ohne dass widerrufen wurde.

6.3 Wird eine Buchung storniert (insbesondere durch die Kundin/den Kunden bis 7 Tage vor dem Termin), widerrufen, zurückerstattet oder kommt sie nicht zustande, entfällt der Provisionsanspruch. Bereits gutgeschriebene, aber noch nicht ausgezahlte Beträge werden entsprechend verrechnet; zu Unrecht ausgezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

6.4 Die Auszahlung bestätigter Provisionen erfolgt ausschließlich per Banküberweisung (SEPA) auf ein vom Affiliate benanntes Konto, sobald das Guthaben an bestätigten Provisionen mindestens 50 € beträgt. Die Auszahlung erfolgt monatlich, jeweils zum Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das vermittelte Shooting stattgefunden hat (bzw. bei Gutscheinen: in dem die Provision nach Ziffer 6.2 bestätigt wurde). Voraussetzung ist die Angabe vollständiger und korrekter Auszahlungsdaten (u. a. Name, IBAN, ggf. Steuernummer/USt-IdNr.).

6.5 Guthaben unterhalb des Mindestbetrags verfallen nicht. Der Affiliate kann die Auszahlung eines bestehenden Restguthabens – insbesondere bei Beendigung der Teilnahme – jederzeit formlos per E-Mail an info@let-it-click.com anfordern; das Restguthaben wird dann mit der nächsten regulären Auszahlung überwiesen.

6.6 LET IT CLICK ist berechtigt, zur Auszahlung eine Gutschrift/Abrechnung zu erstellen. Ansprüche auf Auszahlung verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Steuern, Gewerbe & Eigenverantwortung

7.1 Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Provisionen selbst verantwortlich. Provisionen sind grundsätzlich als Einnahmen anzugeben.

7.2 Wer über das Programm regelmäßig bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen erzielt (z. B. Content Creator, Influencer), übt in der Regel eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit aus und benötigt hierfür gegebenenfalls einen Gewerbeschein bzw. muss die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Für die gelegentliche Empfehlung durch zufriedene Privatkundinnen und -kunden gilt dies regelmäßig nicht. Die individuelle Beurteilung obliegt dem Affiliate; LET IT CLICK empfiehlt, den eigenen Status im Zweifel mit einer Steuerberaterin/einem Steuerberater zu klären. Diese Hinweise stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

7.3 Ist der Affiliate umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, sind Provisionen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abzurechnen; der Affiliate teilt LET IT CLICK seinen Status (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) mit.

8. Zulässige Bewerbung & Kennzeichnung

8.1 Der Affiliate bewirbt LET IT CLICK ausschließlich mit wahrheitsgemäßen, nicht irreführenden Aussagen. Eigene Angaben (z. B. zu Preisen, Leistungen, Garantien) sind deutlich von offiziellen Angaben von LET IT CLICK zu trennen.

8.2 Werbliche Empfehlungen sind als Werbung zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (insb. § 5a UWG; Kennzeichnung als „Werbung“/„Anzeige“ bzw. „#Werbung“ bei bezahlten bzw. provisionierten Empfehlungen). Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt beim Affiliate.

9. Verbotene Praktiken

Unzulässig sind insbesondere:

  • unaufgeforderte Massen-/Werbe-E-Mails (Spam) oder vergleichbare unerlaubte Werbung;
  • das Schalten von Suchmaschinenwerbung auf die Marke „LET IT CLICK“ oder verwechslungsfähige Begriffe (Brand-Bidding) ohne vorherige Zustimmung;
  • Cookie-Stuffing, automatisiertes oder gefälschtes Klick-/Traffic-Verhalten sowie sonstige Manipulation der Attribution;
  • die Nutzung des eigenen Links/Codes für eigene Buchungen oder Buchungen im eigenen Haushalt (Selbst-Empfehlung);
  • der Einsatz auf Cashback-, Gutschein- oder Couponportalen ohne vorherige Zustimmung;
  • rechts-, sitten- oder markenwidrige Inhalte sowie rufschädigende oder irreführende Aussagen über LET IT CLICK, seine Fotografen oder Dritte;
  • die nicht genehmigte Verwendung von Marken, Logos oder Inhalten von LET IT CLICK außerhalb des Empfehlungszwecks.

Bei Verstößen kann LET IT CLICK betroffene Provisionen verweigern, bereits gutgeschriebene Provisionen zurückfordern und den Affiliate mit sofortiger Wirkung sperren.

10. Laufzeit, Kündigung & Sperrung

10.1 Das Teilnahmeverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) beendet werden.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Sperrung bei Verstößen gegen diese Bedingungen bleibt unberührt. Mit Beendigung erlischt die Berechtigung zur Nutzung von Link, Code und Werbematerialien.

10.3 Bereits wirksam und beanstandungsfrei entstandene (bestätigte) Provisionen bleiben von der Beendigung unberührt und werden nach den Regeln in Ziffer 6 ausgezahlt. Restguthaben unter 50 € können nach Ziffer 6.5 per E-Mail angefordert werden.

11. Änderung der Bedingungen & Konditionen

11.1 LET IT CLICK kann diese Teilnahmebedingungen sowie die Provisions-/Rabattkonditionen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies für den Affiliate zumutbar ist. Bereits bestätigte Provisionen sowie zum Zeitpunkt der Änderung bereits vermittelte Buchungen bleiben von Konditionsänderungen unberührt.

11.2 Änderungen werden dem Affiliate mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt. Der Affiliate kann den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen oder das Teilnahmeverhältnis jederzeit kündigen (Ziffer 10.1). Widerspricht der Affiliate fristgerecht, endet das Teilnahmeverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen. Nutzt der Affiliate das Programm nach Inkrafttreten weiter, ohne widersprochen zu haben, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

12.1 Ist der Affiliate Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei Vertragsschluss im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Freigabe der Bewerbung) zu. Der Widerruf ist formlos möglich, z. B. per E-Mail an info@let-it-click.com.

12.2 Mit dem Widerruf endet die Teilnahme; die Nutzung von Link, Code und Werbematerialien ist einzustellen. Bis zum Widerruf bereits wirksam entstandene Provisionsansprüche werden nach Ziffer 6 behandelt.

13. Haftung

13.1 LET IT CLICK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LET IT CLICK nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

13.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Klicks, Buchungen oder eine bestimmte Provisionshöhe besteht nicht. LET IT CLICK übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Tracking-Systems oder des Partner-Dashboards.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Affiliates erfolgt zur Durchführung des Programms nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von LET IT CLICK. Das Setzen des Empfehlungs-Cookies bei Kundinnen und Kunden erfolgt nur mit deren Einwilligung über den Cookie-Banner der Website (vgl. Ziffer 5.2).

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

15.2 Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von LET IT CLICK.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.