Fotograf Vertrag Profi

 

Fotografen Vertrag

zwischen der

LET IT CLICK GmbH
Osnabrückerstr. 41
49205 Hasbergen

- im Folgenden: ''Auftraggeber''

und

Name(erforderlich)

- im Folgenden: ''Fotograf''

Wohnanschrift(erforderlich)

Steuerliche Erfassung

Um dir korrekte Gutschriften erstellen zu können, benötigen wir folgende Informationen von dir.
Art der Arbeit(erforderlich)
Kleinunternehmerreglung gemäß §19 UStG(erforderlich)

Kontoinformation

Diese Informationen benötigen wir, um dir deine Vergütung für ausgeführte Shootings auszuzahlen.

Präambel

Der Auftraggeber wird als Anbieter für fotografische Dienstleistungen vom Kunden über die Plattform https://let-it-click.com mit der Durchführung von Fotoaufnahmen beauftragt und nimmt für das Erbringen der Dienstleistung die Unterstützung von Fotografen in Anspruch. Der Fotograf bietet dem Auftraggeber fotografische Dienstleistungen im Rahmen einer freien Mitarbeit an. Der Auftraggeber möchte diese Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung soll die wesentlichen Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit definieren. Name, Anschrift (Fotograf)

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Fotograf verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die folgenden fotografischen Leistungen zu erbringen:

• Portraitfotografie
• Eventfotografie
• Businessfotografie
• Familienfotografie
• Outdoor
• Modefotografie

1.2. Der Fotograf erbringt die fotografischen Leistungen selbständig, unabhängig und eigenverantwortlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung. Er hat dabei die technischen und fachlichen Vorgaben, die sich aus dem Auftrag ergeben, zu beachten.

1.3. Den erteilten Auftrag führt der Fotograf mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in eigenunternehmerischer Verantwortung aus. Der Fotograf ist dabei gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden.

2. Vertragsdurchführung

2.1 Der Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Plattform https://let-it-click.com ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

2.2. Der Fotograf ist verpflichtet, die Zugangskennung zu seinem Profil stets geheim zu halten und den Auftraggeber umgehend darüber in Kenntnis zu setzen, sobald der Verdacht der unrechtmäßigen Nutzung des Mitgliedskontos durch einen nicht autorisierten Dritten besteht.

2.3. Der Fotograf ist verpflichtet, sich mit den ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Zugangsdaten auf der Plattform https://let-it-click.com einzuloggen und in dem ihm zugewiesenen Kalender seine Verfügbarkeitszeiträume selbst einzutragen sowie den Kalender stetig zu aktualisieren.

2.4. Erhält der Fotograf innerhalb seiner selbst erklärten kalendarischen Verfügbarkeit einen Auftrag, ist er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Fotoshootings zu erscheinen und dort Fotoaufnahmen zu erstellen, es sei denn, er lehnt die Auftragsdurchführung mindestens zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung aufgrund eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes gegenüber dem Auftraggeber ab.

2.5. Handelt es sich um einen kurzfristig anberaumten Auftrag, der in den nächsten 48 Stunden stattfinden soll, ist der Fotograf verpflichtet, die Nichtdurchführung des Auftrags aufgrund eines nicht von ihm zu vertretenden Umstandes (etwa durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit, unverschuldeter Unfall oder Tod eines Angehörigen) spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung seinem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

2.6. Bei Nichteinhaltung der in Ziffer 2.4. und 2.5. vorgesehenen Fristen hat der Fotograf Schadensersatz zu leisten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz in Höhe von pauschal € 50,- zu verlangen, sofern nicht der Fotograf nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

3. Leistungen des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt dem Fotografen kostenfrei und zur ausschließlichen Nutzung für das Fotoshooting ein Starter Paket bestehend aus den folgenden Artikeln (Arbeitsmittel) zur Verfügung:
• LET IT CLICK Kappe,

4. Leistungen des Fotografen

4.1. Der Fotograf ist verpflichtet, bereits zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung für den Auftraggeber per Mobiltelefon erreichbar zu sein, damit kurzfristige Änderungen bezüglich der Durchführung der Veranstaltung dem Fotografen mitgeteilt werden können.

4.2. Er führt den Auftrag mit einer Spiegelreflexkamera (oder besseres Niveau) durch.

4.3. Der Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Beginn der Veranstaltung sein Fotoequipment im guten Zustand ist und die Kamera(s) vollständig aufgeladen ist/sind. Der Fotograf ist verpflichtet, die ihm überlassenen Arbeitsmaterialien gemäß Ziff. 3.1 zur Durchführung der Veranstaltung mitzuführen, um eine auftragsgemäße Erfüllung zu gewährleisten.

4.4. Der Fotograf ist bei der Auswahl der Motive während der Veranstaltung frei. Er ist jedoch dazu verpflichtet, die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Allerdings ist der Fotograf gehalten, abwechslungsreiche Fotos zu machen.

4.5. Der Fotograf ist nicht berechtigt, die Fotografien oder Videos dauerhaft auf anderen Speichermedien als den von ihm zur Auftragsdurchführung verwendeten Kameraspeichern zu speichern. Eine Nutzung privater externer Cloud-Dienste zur Speicherung des Bildmaterials ist nicht gestattet.

4.6. Der Fotograf ist verpflichtet, das während der Veranstaltung aufgenommene Bildmaterial spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Abschluss der Veranstaltung vollständig in den ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten Online-Ordner hochzuladen. Das Bildmaterial ist in einem gängigen JPG-Format bereitzustellen.

4.7. In den folgenden Fällen ist der Fotograf verpflichtet, die unter Ziff. 3.1 genannten Arbeitsmittel unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben:
• bei Nichtannahme von Aufträgen durch den Fotografen seit mindestens 12 Monaten,
• bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.

4.8. Dem Fotografen steht kein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsmitteln zu.

4.9. Der Wert der überlassenen Arbeitsmittel wird durch die Parteien auf € 50,- festgesetzt. Bei Nichtrückgabe der dem Fotografen überlassenen Arbeitsmittel hat der Fotograf Schadensersatz in Höhe eines pauschalierten Betrages von € 50,- zu leisten, es sei denn, er kann nachweisen, dass dem Auftraggeber nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Übergabe und Prüfung des Bildmaterials

5.1. Der Fotograf hat dem Kunden das Bildmaterial nach Durchführung der Veranstaltung durch Bereitstellung im in Ziff. 4.6 beschriebenen Online-Ordner zu übergeben.

5.2. Nach Übergabe des Bildmaterials prüft der Kunde dessen Beschaffenheit.

6. Termine /Leistungsstörungen

6.1. Der Fotograf ist verpflichtet, seine fotografischen Leistungen fristgerecht zu erbringen.

6.2. Ist erkennbar, dass der vereinbarte Termin für eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht eingehalten werden kann, ist der Fotograf verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu informieren und ihm die voraussehbare Zeitverzögerung mitzuteilen.

6.3. Sollte der Fotograf durch eine Verzögerung, Behinderung oder Abweichung die fotografischen Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringen können, steht dem Fotografen kein Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber zu. Dies gilt nicht im Falle von nicht von dem Fotografen zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit etc.).

6.4. Für den Fall, dass sich der Kunde nicht rechtzeitig zu dem vereinbarten Termin einfinden sollte, ist der Fotograf dazu verpflichtet, mindestens 20 Minuten am Ort der Veranstaltung zu warten.

6.5. Für den Fall, dass sich der Fotograf nicht rechtzeitig zu dem vereinbarten Termin vor Ort einfinden sollte (max. 15 Min. verspätet), wird der Termin mit Einverständnis des Kunden entsprechend verlängert. Sollte eine entsprechende Verlängerung des vereinbarten Termins mangels Zustimmung des Kunden nicht möglich sein, wird die Vergütung des Fotografen um einen pauschalen Betrag in Höhe von € 10,- reduziert.

6.6. Für den Fall, dass der Kunde infolge der Nichteinhaltung des vereinbarten Termines durch den Fotografen kein Interesse mehr an der Durchführung des Auftrags haben sollte, ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

6.7. Für den Fall, dass der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Termin erscheint bzw. seiner Verpflichtung zur Erstellung von fotografischen Aufnahmen nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat er dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden in Höhe von pauschal € 50,- zu ersetzen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Nichterbringung seiner Leistungen nicht zu vertreten hat oder dass dem Auftraggeber nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.8. Für diesen Fall ist der Fotograf verpflichtet, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund der Nichtdurchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

7. Honorar

7.1. Der Fotograf erhält für die Erbringung seiner fotografischen Leistung die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Vergütung (vgl. Vergütungsübersicht, Anlage A).

7.2. Auslagen, Spesen oder sonstige Nebenkosten sind in der Vergütung enthalten.

7.3. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt jeweils monatlich innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Form einer Gutschrift.

7.4. Die Gutschriften enthalten eine Aufstellung des Zeitaufwandes und entsprechen den Vorschriften der §§ 14 UStG. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz gestellt.

7.5. Mit Ausnahme der Umsatzsteuer werden die übrigen Steuern und Abgaben vom Fotografen getragen. Er ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Anmeldung, Erklärung und Abführung von Umsatzsteuer sowie Einkommensteuer selbst Sorge zu tragen.

8. Rechte an der fotografischen Arbeit

8.1. Der Fotograf überträgt dem Kunden sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und die absoluten Nutzungsrechte, an der fotografischen Arbeit und deren Teilen.

8.2. Sämtliche Rechte sind mit der vereinbarten Vergütung in Ziffer 7 abgegolten.

8.3. Der Fotograf ist nicht berechtigt, das Bildmaterial in irgendeiner Art selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Er verzichtet auf das Urheberbenennungsrecht.

8.4. Spätestens mit Beendigung dieses Vertrages, bei Bedarf auf Aufforderung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages, sind sämtliche Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Materialien und Daten unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben.

9. Vertragslaufzeit

9.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit möglich.

9.2. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3. Der Auftraggeber ist insbesondere aus den folgenden Gründen zu einer Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt:
Schwerwiegende Vertragsverletzungen
Der Fotograf verletzt diesen Vertrag und beseitigt diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung.
Widerrufener oder gekündigter Kundenvertrag
Der Kunde widerruft oder kündigt den Vertrag gegenüber dem Auftraggeber.
Verstoß gegen besondere Vertragspflichten
Eine der in Ziffer 12 vereinbarten besonderen Vertragspflichten wird verletzt.
Persönliche Gründe
In der Person des Fotografen treten während der Durchführung des Auftrags Umstände ein, die die Abwicklung des Auftrags wesentlich erschweren oder verzögern oder dazu führen, dass der Kunde die Beendigung der Tätigkeit des Fotografen wünscht.

9.4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

9.5. Im Falle der Kündigung werden lediglich die bereits erbrachten Leistungen vergütet; weitergehende Vergütungsansprüche des Fotografen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

10. Lizenzen

10.1. Der Auftraggeber ist Inhaber sämtlicher Urheberrechte, Marken, Logos, Patente und sonstigen Rechte am geistigen Eigentum, die mit dem Dienst der Plattform „LET IT CLICK“ verknüpft sind. Dem Fotografen ist es nicht gestattet, diese Rechte ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers zu nutzen.

10.2. Der Auftraggeber gewährt dem Fotografen das nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Plattform „LET IT CLICK“ im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.3. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an dem während der Veranstaltung aufgenommenen Bildmaterial exklusiv, unwiderruflich und zeitlich unbegrenzt ein. Dies umfasst insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

10.4. Der Auftraggeber hat insbesondere auch das Recht, sämtliche Nutzungsrechte exklusiv dem Nutzer einzuräumen, der den Fotografen über die Plattform „LET IT CLICK“ gebucht hat. Sollte das aufgenommene Bildmaterial vom Kunden veröffentlicht werden, erklärt sich der Fotograf damit einverstanden, dass als Urhebernennung „© let-it-click.com“ an der jeweiligen Fotografie vermerkt wird.

11. Datenschutz

11.1. Alle im Rahmen der freien Mitarbeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sowie alle den Auftraggeber oder das Fotoshooting betreffenden Daten und Materialien sind von dem Fotografen ordnungsgemäß aufzubewahren. Er stellt sicher, dass diese unter Verschluss gehalten werden und Dritte keine Einsicht nehmen können.

11.2. Spätestens mit Beendigung dieser Vereinbarung hat er dem Auftraggeber sämtliche Daten, Unterlagen und Materialien unaufgefordert herauszugeben, insbesondere die in Ziffer 3 aufgeführten Arbeitsmaterialien, nämlich die LET IT CLICK Kappe sowie den Quittungsblock.

12. Besondere Vertragspflichten des Fotografen

12.1. Der Fotograf sichert dem Auftraggeber hiermit zu, dass er über weitere Auftraggeber verfügt und für diese im Umfang von mindestens 25% seines Jahresnettoumsatzes tätig ist.

12.2. Der Fotograf zeigt dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich an, wenn keine weiteren Auftragsverhältnisse mehr mit anderen Auftraggebern im erforderlichen Umfang bestehen.

12.3. Der Fotograf bestätigt dem Auftraggeber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass er zur Absicherung bei Alter und Invalidität über eine Vorsorge verfügt, die in der Höhe dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht und wiederkehrende Leistungen ab dem Rentenalter beinhaltet. Ebenso führt er zur Absicherung von Schäden, die bei der Auftragsbearbeitung entstehen können, eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

12.4. Zudem bestätigt er, dass er selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Alters-, Krankheits- und Unfallvorsorge verantwortlich ist.

12.5. Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Falle der Durchführung einer Prüfung durch die Träger der Renten- und Krankenversicherung alle weiteren erforderlichen Unterlagen und Belege auf Anforderung durch den Auftraggeber unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

12.6. Der Fotograf verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat, in keiner Weise für sich zu verwenden. Diese Verpflichtung umfasst nicht das Recht des Fotografen, sämtliche Daten an Dritte weiterzuleiten, welche zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

12.7. Der Fotograf verpflichtet sich insbesondere, nicht selbst zu Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Fotograf, in keinen geschäftlichen Kontakt mit dem Kunden des Auftraggebers zu treten, wenn dieser oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt herstellt.

12.8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine von dem Fotografen an den Auftraggeber zu zahlende und von diesem festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Angemessenheit auf Wunsch der betroffenen Partei im Einzelfall von einem zuständigen Gericht überprüft werden kann, mindestens jedoch in Höhe von 10.000 €.

13. Haftung des Fotografen

13.1. Der Fotograf haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieses Vertrages.

14. Allgemeine Haftung

14.1. Die Haftung bei Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen haftet der Auftraggeber unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

14.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

14.4. Sollten Umstände höherer Gewalt (bspw. Behördenentscheidungen, Krieg, Streik, Überschwemmungen, Zerstörung und Unterbrechungen datenführender Leitungen, Wassereinbrüche, Stromausfälle oder sonstige Naturkatastrophen) oder sonstige Umstände vorliegen, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind, ist der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

14.5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftraggebers.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.2. Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Quakenbrück.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

Datenschutzzustimmung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
TT Punkt MM Punkt JJJJ